Wichtiges auf einen Blick
OPEC Monatsberich prognostiziert steigende Ölproduktion; Russland setzt OPEC Kürzungen deutlich schneller um; Die USA wollen eventuelle doch Sanktionsausnahmen gewähren; Erneute Unruhen in Lybien; Heizölpreis bei 69,90 Euro / 100L
Effizient heizen mit Öl - Tipps rund um's heizen.
Verfolgen Sie die Marktlage.
Auch wenn Ihr Heizöltank noch nicht leer ist, lohnt sich der Einkauf bei guter Marktlage.
Lassen Sie Ihrem Händler Freiheiten bei der Wahl des Liefertermins.
Er kann die zu liefernden Mengen so optimieren, dass die Transportkosten günstiger werden.
Denken Sie über eine Modernisierung Ihrer Heizungsanlage nach.
Öl-Brennwertheizgeräte sparen im Vergleich zu alten Heizkesseln bis zu 40 % Energie.
Leeren Sie Ihren Öltank nach einigen Jahren bis auf 15 - 20 Zentimeter.
Damit vermeiden Sie, übermäßig lange Lagerzeiten des Heizöls im Tank, die die Heizölqualität und somit den Wirkungsgrad vermindern können. Vorsicht: Den Tank niemals vollständig entleeren, da es sonst zu Störungen aufgrund des Ölmangels kommen kann.
Knackende oder gluckernde Geräusche in Ihren Heizkörpern weisen auf Luft hin.
Luftblasen vermindern die Wärmeabgabe und kosten somit zusätzliche Energie. Ein Entlüftungsset bekommen Sie in jedem Baumarkt.
Lüften Sie mehrmals am Tag für etwa 10 Minuten.
Dabei sollte das Fenster weit geöffnet sein. Frische Luft verteilt die Wärme besser als verbrauchte. Wichtig: Drehen Sie vor dem Lüften die Heizung ab.
Schließen Sie Rolläden und Vorhänge möglichst über Nacht.
Damit geht weniger Wärme über die Fenster verloren.
Energiesparberatung
Energieausweis und Wärmegesetz – Neue Pflichten rund um das Heizen
Seit Beginn dieses Jahres gelten für Hausbesitzer und Vermieter neue gesetzliche Vorschriften rund um das Heizen. Der Energieausweis ist nun Pflicht für alle Wohngebäude, sofern sie vermietet oder verkauft werden. Und in Neubauten muss künftig ein Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen dazu beitragen, weitere Energiesparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen. Denn noch immer geht mehr als ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs in der Bundesrepublik auf das Konto von Heizung und Warmwasserbereitung in Privathaushalten.
Wärmegesetz für den Neubau
Die Pflicht zur Einbindung regenerativer Energieträger in die Wärmeversorgung gilt für alle Neubauten, für die ein Bauantrag nach dem 1. Januar 2009 gestellt wurde. Die Bauherren können zwischen verschiedenen Systemen wählen. Relativ kostengünstig lässt sich die gesetzliche Verpflichtung mit einer Kombination von sparsamer Brennwerttechnik und Solarwärmeanlage erfüllen.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser schreibt das EEWärmeG bei dieser Variante eine Solarkollektorfläche von mindestens vier Prozent der beheizten Nutzfläche vor. Daraus ergibt sich für ein 150 Quadratmeter großes Haus eine Kollektorfläche von insgesamt sechs Quadratmetern. Eine solche Größe reicht aus, um eine vierköpfige Familie mit solar erzeugtem Warmwasser zu versorgen. Für Häuser ab drei Wohneinheiten fordert der Gesetzgeber eine Kollektorfläche von mindestens drei Prozent der beheizten Nutzfläche. Bei einem Gebäude mit 350 Quadratmetern müsste also ein Kollektorfeld von 10,5 Quadratmetern installiert werden.