Wichtiges auf einen Blick

OPEC Monatsberich prognostiziert steigende Ölproduktion; Russland setzt OPEC Kürzungen deutlich schneller um; Die USA wollen eventuelle doch Sanktionsausnahmen gewähren; Erneute Unruhen in Lybien; Heizölpreis bei 69,90 Euro / 100L


Effizient heizen mit Öl - Tipps rund um's heizen.

Verfolgen Sie die Marktlage.
Auch wenn Ihr Heizöltank noch nicht leer ist, lohnt sich der Ein­kauf bei gu­ter Marktla­ge.

Lassen Sie Ihrem Händler Freiheiten bei der Wahl des Liefertermins.
Er kann die zu liefern­den Men­gen so optimie­ren, dass die Transportkos­ten günsti­ger wer­den.

Denken Sie über eine Modernisierung Ihrer Heizungsanlage nach.
Öl-Brennwert­heiz­geräte spa­ren im Ver­gleich zu al­ten Heizkes­seln bis zu 40 % En­ergie.

Leeren Sie Ihren Öltank nach einigen Jahren bis auf 15 - 20 Zentimeter.
Damit vermei­den Sie, übermäßig lange La­gerzei­ten des Heizöls im Tank, die die Heizölqualität und somit den Wirkungs­grad vermindern können. Vorsicht: Den Tank niemals vollständig ent­lee­ren, da es sonst zu Störun­gen auf­grund des Ölmangels kommen kann.

Knackende oder gluckernde Geräusche in Ihren Heizkörpern weisen auf Luft hin.
Luftbla­sen vermindern die Wärmeabgabe und kos­ten somit zusätzli­che En­ergie. Ein Entlüftungs­set bekommen Sie in jedem Bau­markt.

Lüften Sie mehrmals am Tag für etwa 10 Minuten.
Dabei sollte das Fens­ter weit geöffnet sein. Fri­sche Luft ver­teilt die Wärme bes­ser als ver­brauch­te. Wichtig: Drehen Sie vor dem Lüften die Heizung ab.

Schließen Sie Rolläden und Vorhänge möglichst über Nacht.
Damit geht weniger Wärme über die Fenster verloren.

Energiesparberatung

En­ergieausweis und Wärm­egesetz – Neue Pf­lich­ten rund um das Hei­zen
Seit Beginn dieses Jah­res gel­ten für Hausbesitzer und Vermie­ter neue gesetzli­che Vorschrif­ten rund um das Hei­zen. Der En­ergieausweis ist nun Pf­licht für alle Wohngebäude, so­fern sie vermietet oder verkauft wer­den. Und in Neubau­ten muss künftig ein Teil der Heizwärme aus erneuerba­ren En­ergi­en erzeugt wer­den. Der En­ergieausweis und das Erneuerba­re-En­ergi­en-Wärm­egesetz (EEWärm­eG) sol­len dazu bei­tra­gen, weite­re En­ergiespar­poten­ziale in Wohngebäuden zu erschließen. Denn noch im­mer geht mehr als ein Vier­tel des ge­sam­ten En­ergiever­brauchs in der Bundesrepublik auf das Konto von Heizung und Warmwas­serbe­rei­tung in Privat­haushal­ten.

Wärm­egesetz für den Neubau
Die Pf­licht zur Einbindung regene­rativer En­ergie­trä­ger in die Wärm­eversorgung gilt für alle Neubau­ten, für die ein Bau­an­trag nach dem 1. Janu­ar 2009 ge­stellt wurde. Die Bauherren können zwi­schen ver­schiede­nen Systemen wäh­len. Re­lativ kostengünstig lässt sich die gesetzli­che Ver­pf­lich­tung mit ei­ner Kombi­nati­on von sparsa­mer Brennwert­tech­nik und So­larwärm­eanla­ge erfül­len. Für Ein- und Zweifa­mili­enhäu­ser schreibt das EEWärm­eG bei die­ser Vari­ante ei­ne So­larkollektor­fläc­he von min­des­tens vier Pro­zent der beheiz­ten Nutz­fläc­he vor. Dar­aus ergibt sich für ein 150 Quadratme­ter großes Haus ei­ne Kollektor­fläc­he von insge­s­amt sechs Quadratmetern. Ei­ne sol­che Größe reicht aus, um ei­ne vier­köpfige Fa­milie mit so­lar erzeug­tem Warmwas­ser zu versorgen. Für Häu­ser ab drei Wohn­einhei­ten fordert der Gesetzgeber ei­ne Kollektor­fläc­he von min­des­tens drei Pro­zent der beheiz­ten Nutz­fläc­he. Bei ei­nem Gebäude mit 350 Quadratmetern müsste also ein Kollektorfeld von 10,5 Quadratmetern in­stalliert wer­den.